Allgemeine Geschäftsbedingungen
$ 1 Vertragsgegenstand
Vorausgesetzt, dass zwischen den Vertragsparteien schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie und zertifizierten Hypnosetherapeutin, Sabine Berndt-Bartel, (nachfolgend Therapeutin genannt) und dem Klient*in als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der Therapeutin, die Beratung oder Therapie durch Vereinbarung eines Termins (schriftlich oder telefonisch) annimmt.
Der Klient nimmt in dieser Praxis eine psychotherapeutische Behandlung einschließlich der dazu notwendigen Diagnostik und Testverfahren in Anspruch. Der/die Klient*in ist darüber aufgeklärt, dass die Psychotherapie keine körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt ersetzt und dass er/sie bei körperlichen Beschwerden mit Krankheitswert aufgefordert ist, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.
§ 2 Honorar, Behandlungsdauer, Kostenerstattung durch Leistungsträger
Der Klient*in bezahlt das Honorar in bar direkt im Anschluss an die stattgefundene Behandlung und wurde darüber informiert, dass in dieser Praxis nach dem Heilpraktiker Gesetz generell keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen besteht. Der Klient*in leitet eigenverantwortlich das Kostenerstattungsverfahren mit einem möglichen Kostenträger ein und informiert sich über Genehmigungsverfahren. Eine Nicht- od. nur Teilerstattung von einem Kostenträger hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung der Praxis.
§ 3 Ausfallhonorar
Versäumt der Klient*in einen fest vereinbarten Behandlungstermin, wird ein Ausfallhonorar fällig. Dieses berechnet sich wie folgt: Anamnese, PSE-Testung, Gespräch und Kinderhypnose (bis15. Lebensjahr) 100 % des Honorars, Hypnosesitzungen bei Erwachsenen (ab 16.Lebensjahr) 50% des Honorars. Dies gilt nicht, wenn der Klient*in mindestens 48 Stunden werktags, d.h. Mo-Fr, vor dem vereinbarten Termin absagt. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch den Heilpraktiker.
Rechtsprechung zum Ausfallhonorar für Bestellpraxen
Psychotherapeut*innen und Heilpraktiker*innen arbeiten im Allgemeinen in Bestellpraxen, dieses sind Praxen, in denen für den jeweiligen Klienten ein bestimmtes, vorher vereinbartes, Zeitfenster reserviert wird. Es wird folglich immer nur ein Patient für diesen Zeitraum bestellt. Im Gegensatz zu sogenannten „Wartezimmer-Praxen“ kann hier die Behandlungszeit nicht so flexibel gestaltet werden.
Die Rechtsprechung gewährt dem Heilpraktiker, der mit einer Bestell-Praxis arbeitet, bei Nichterscheinen des Patienten bzw. bei nicht rechtzeitiger Absage (mind. 48 Stunden vorher) ein Ausfallhonorar. Dabei ist die Ausfallursache unerheblich. Die Höhe des Ausfallhonorars kann bis zum vereinbarten bzw. anberaumten Sitzungshonorar ausfallen.
Im Heidfeld 52
27478 Cuxhaven
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Sprechzeiten
Termine nach Vereinbarung
Montag bis Freitag 8 - 18 Uhr
davon abweichend nach Absprache